Privatversicherte: Bei den jeweiligen Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der Erstattung von Heilpraktikerrechnungen. Vor allem bei der Erstanamnese ist damit zu rechnen, dass der Patient Eigenleistungen zu erbringen hat. Da Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung selbst abrechnen, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, in welcher Höhe Ihnen die einzelnen Ziffern erstattet werden.

Beihilfeberechtigte: Die Beihilfestellen übernehmen fast ausschließlich nur einen geringen Teil der Kosten.

Gesetzlich Versicherte: Wie Sie sicherlich wissen, gibt es keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie in einem solchen Fall die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen Leistungen. Fragen Sie immer nach der Erstattungshöhe im Rahmen der GebüH (untere/obere Sätze).

 

Unter Umständen kommt für Sie die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit in Betracht. Bitte sprechen Sie darauf Ihren Steuerberater an.

 

 

Patientenzusatzversicherung
Die Behandlung chronischer Erkrankungen verlangt in vielen Fällen einen wiederholten und mehrjährigen Kontakt zu Ihrem Behandler. Es lohnt sich in der Regel, die entstehenden Kosten zu versichern. Sie sollten verschiedene Patientenzusatzversicherungen für gesetzliche Versicherte vergleichen, da die Leistungen und Beiträge sehr unterschiedlich sind.