Dagmar Sieberns-Bähr
Heilpraktikerin für Klassische Homöopathie
Meine Preise orientieren sich an dem GebüH 85, dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Hier wird für eine homöopathische Leistung einen Durchschnittswert von € 40,00 pro 30min genannt.
Die Kosten einer homöopathischen chronischen Behandlung:
Erstanamnese:
Erwachsene 170 Euro
Kinder bis 16 Jahre 130 Euro
Im Rahmen der Erstanamnese sind folgende Leistungen enthalten:
In einem ca. 1,5 bis 2,5 stündigem Gespräch schildert der Patient seine Hauptbeschwerden und seine Krankheitsbiographie.
Bei kleineren Kindern ist es oft sinnvoll, die Eltern in einem Vorgespräch zu befragen.
Danach wird durch die Repertorisation und Gewichtung der Krankheits- und individuellen Symptome nach dem Ähnlichkeitsprinzip (siehe unter klassischer Homöopathie) das passende Arzneimittel herausgefunden. Bei einem zweiten Termin erhält der Patient sein Arzneimittel und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.
Folgeanamnese:
zwischen 40 bis 80 Euro; je nach Zeitdauer des
Patientengesprächs und der Nachbearbeitungszeit
( 80 Euro / Stunde )
Während der homöopathischen Behandlung einer chronischen Krankheit sollte der Behandlungsverlauf nach ca. vier bis sechs Wochen kontrolliert werden. Bei akuten Beschwerden richten sich Folgetermine nach dem Krankheitsverlauf und werden individuell besprochen.
Die Kosten der Behandlung von akuten Krankheiten sind von der zeitlichen Dauer der Anamnese, Untersuchungen und Repertorisation abhängig. Sie liegen meist zwischen 40 € - 80 €.
Hinweis für meine Patienten:
Privatversicherte:
Die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt.
Vor allem bei der Erstanamnese ist meist vom Patienten eine Eigenleistung zu erbringen, da der hohe Zeitaufwand einer homöopathischen Behandlung von der GebüH (Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker) nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse!
Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfestellen übernehmen meist nur einen Teil der Kosten, so dass es hier zu Zuzahlungen durch den Patienten kommen kann.
Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerbehandlungen.